14.04.2006: Rostock/MVr “Der Rechtsanwalt handelte möglicherweise in Notwehr” Wie die die Staatsanwaltschaft Rostock soeben mitteilt,ermittelt sie zwar gegen den Rostocker Rechtsanwalt Leonid N. (35) wegen Verdachts des versuchten Totschlages aber es verdichten sich die Anzeichen, dass es sich wohl um Notwehr gehandelt habe.
Am späten Donnerstagnachmittag, 13.04.2006, schoss Rechtsanwalt N. mit einer Pistole mehrfach auf einen von zwei Männern, die ihn in seiner Kanzlei in der Gerhart-Hauptmann-Straße aufgesucht hatten. Die von zwei Schüssen in Hals- und Bauchbereich getroffene Person, Dirk L. (27) aus Greifswald, wurde lebensgefährlich verletzt in die Rostocker Universitätsklinik eingeliefert. Rechtsanwalt Leonid N. stellte sich etwa eine Stunde später der Kriminalpolizei Rostock. Die Staatsanwaltschaft Rostock veranlasste seine vorläufige Festnahme.Die wurde aber wie jetzt (14-04-06 15 Uhr) bekannt wurde wieder aufgehoben und der Anwalt ist wieder auf freien Fuß.
Nach den Aussagen des Rechtsanwalts N. und dem Ergebnis erster Ermittlungen sollen die zwei Personen in seinen Büroraum eingedrungen sein und einer von ihnen, Dirk L., soll mittels eines so genannten Schlaghandschuhs versucht haben, auf ihn, Rechtsanwalt N., einzuschlagen. Seiner Darstellung des Geschehens zufolge habe er ausweichen und seine Pistole ergreifen können sowie in kurzer Folge drei Schüsse in Richtung des Dirk L. abgegeben, um den Angriff abzuwehren. Der von zwei Schüssen getroffene Dirk L. brach noch im Büroraum des Rechtsanwalts zusammen. Rechtsanwalt N. entfernte sich gleich danach von seiner Kanzlei. Notarzt und Polizei wurden sofort von Kanzleiangestellten herbeigerufen.
Den Angaben des Rechtsanwalts N. zufolge soll Dirk L. mit Gewalt versucht haben, sein Verhalten als Verteidiger in aktuellen Strafverfahren zu beeinflussen.
In einer ersten Stellungnahme betonte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann, dass es nach ersten Erkenntnissen wohl keinen Zusammenhang zu dem derzeit aktuellen Verfahren aus dem Bereicht “Rotlichtmilieu” vor der großen Staatschutzkammer in Rostock gibt. Nach jetzigen Erkenntnissen müssen wir von Notwehr zu Gunsten des Rechtsanwaltes Loenid N.ausgehen, so Lückemann abschließend.
Rechtsanwalt N. wird zumindest mit einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen müssen, da er nicht im Besitz eines Waffenschein war.
Quelle: http://www.mvregio.de
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