Rostock-Blog: Das Weblog von Rostockern für Rostocker

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Jun '08

Urteil des Oberlandesgerichtes Rostock: Selbstgefährdung im Auto

Das Telefonieren im Auto ist nur erlaubt, wenn man beide Hände am Steuer hat. Massive Probleme bekommt der Autofahrer allerdings nur dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann erlischt in der Regel der Versicherungsschutz. Nach einem Urteil des Oberlandensgerichts in Rostock ging ein Fahrer zu Recht ohne Schadenersatz von der Versicherung aus, weil ihm eine Straßenkarte von den Knien in den Fußraum rutschte und der Fahrer in der Folge beim Fischen nach der Straßenkarte einen Unfall verursachte. Dies sollte insbesondere bei der Benutzung des Handys beherzigt werden. Das Telefonieren ist nur dann erlaubt, wenn die Hände am Steuer bleiben.